I. Geltung, Angebot und Vertragsabschluss
1. Die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (im weiteren
AGB genannt) geltend für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern
und Abnehmern (im weiteren Käufer genannt).
Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Die AGB gelten insbesondere für Verträge über Verkauf und/oder Lieferung beweglicher
Sachen, ohne Rücksicht darauf, ob die Ware selbst hergestellt oder bei Zulieferern
eingekauft wurde. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige
Geschäftsbeziehungen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder
auf sie hinweisen müssten.
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichungen von diesen AGB und ihren Regelungen
bedürfen einer ausdrücklichen, individuellen und schriftlichen Vereinbarung.
Dies gilt insbesondere für die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Käufers.
Von dieser Schriftformklausel kann wiederum nur durch schriftliche Vereinbarung
abgewichen werden. Mündliche Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, soweit
wir sie schriftlich bestätigen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch nicht dadurch
Vertragsbestandteil, dass wir in Kenntnis der AGB des Käufers unsere Lieferung ausführen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem
Käufer Kataloge, technische Dokumentationen, Produktbeschreibungen oder sonstige
Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir
uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
II. Lieferumfang, Lieferfrist
1. Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig.
2. Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass eine
feste Frist oder ein fester Termin ausdrücklich vereinbart ist. Die Termine beziehen
sich auf den Zeitpunkt der Absendung. Die Lieferfrist beginnt erst nach Eingang aller
erforderlichen Unterlagen und gegebenenfalls behördlichen Genehmigungen.
3. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig. Dabei gilt jede Teillieferung als selbständiges
Geschäft.
4. In Fällen höherer Gewalt oder bei sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
nicht vorhersehbaren störenden Ereignissen (z. B. Betriebsstörungen aller Art,
Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen,
Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen,
behördliche Maßnahmen sowie Nichtbelieferung, nicht richtige oder nicht
rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten), die wir nicht zu vertreten haben
und die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
sind wir zum Rücktritt berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer
verlängern sich die Lieferfristen oder verschieben sich die Liefertermine um den Zeitraum
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Abnehmer
infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist,
kann er durch unverzüglich schriftliche Erklärung uns gegenüber von dem Vertrag
zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Abnehmers,
insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, voraus.
III. Versand und Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, mit der Übergabe
der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen
unseres Betriebes oder Lagers auf den Abnehmer über. Die Lieferungen werden nur
auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Transportschäden
versichert. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, erfolgt der Gefahrenübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft.
Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Abnehmer.
2. Die Versandart und Verpackung stehen in unserem Ermessen.
IV. Preis
Unsere Preise gelten für den in unseren Auftragsbestätigungen aufgeführten
Leistungs- und Lieferungsumfang zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung.
V. Zahlungsbedingungen
1. Falls nichts anderes vereinbart, sind Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug
zu leisten. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.
2. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen/oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen
des Abnehmers ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
3. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, und zwar unabhängig
davon, ob diese schon bei Vertragsabschluss vorlagen, die die Kreditwürdigkeit
des Abnehmers zu mindern geeignet sind, sind wir berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen aus diesem oder anderen Gründen nur noch gegen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auszuführen.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen
aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte
Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung
der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet
werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen
Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des
Rückstritts herauszuverlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen
wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene
Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach
den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
4. Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem
Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert,
wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum
im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder
verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnisse das Gleiche
wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen
gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen
Miteigentumsanteils gemäß vorstehender Ziffer 4.1. zur Sicherheit an uns
ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 2. genannten Pflichten des Käufers
gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
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4.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel
seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen,
dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4.4. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, werden
wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Bis zum Eigentumsübergang hat der Kunde den Liefergegenstand gegen Diebstahl,
Bruch-, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
Der Abnehmer hat uns auf unser Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der
Vorbehaltsware und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu
erteilen.
VII. Mängelansprüche des Käufers
1. Angaben in unseren Preislisten, Prospekten etc. dienen der näheren Information
über unsere Produkte und beschreiben annähernd deren Beschaffenheit und beinhalten
keine wie auch immer geartete Garantie. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit
hingegen ergibt sich mangels anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher
Vereinbarungen ausschließlich aus dem jeweiligen Text unserer Angebote, Lieferscheine
und Rechnungen sowie den für unsere Produkte einschlägigen DIN-Normen.
Wir leisten in der gesetzlichen Frist Gewähr für die Freiheit von Sach- und Rechtsmängeln.
Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen
Vorschriften soweit im Nachfolgenden nicht Anders bestimmt ist.
2. Der Abnehmer hat unsere Leistung unverzüglich nach Erbringung/Anlieferung sorgfältig
zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, nicht erkennbare Mängel
nach Entdecken unverzüglich, jeweils schriftlich und unter konkreter Angabe von
Art und Umfang der Mängel mitzuteilen (vgl. §§ 377,381 HGB).
3. Bei berechtigten Mängelrügen können wir nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen
Frist nachbessern oder Ersatz liefern. Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Abnehmer berechtigt, die Vergütung
angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
VIII. Haftung auf Schadenersatz wegen Verschuldens
1. Die Haftung unsererseits auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde –
insbesondere auch aus unerlaubter Handlung – ist, soweit es dabei jeweils auf Eigenverschulden
ankommt, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ausgeschlossen
oder beschränkt:
a) im Falle leichter Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten
und sonstigen Erfüllungsgehilfen haften wir nicht, soweit es sich nicht um
eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt;
b) im Falle grober Fahrlässigkeit unserer nicht leitenden Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen haften wir nicht, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten handelt;
c) in allen übrigen Fällen haften wir, soweit wir für das Verschulden einzustehen haben.
2. Soweit wir gemäß Ziffer 1. dem Grunde nach auf Schadenersatz haften, ist diese Haftung
ausgeschlossen:
a) für Schäden, welche entfernt liegen,
b) für Schäden, die von uns nicht vorhersehbar sind,
c) für Schäden, die von dem Abnehmer beherrscht werden können.
d) Im übrigen ist unsere Haftung auf das 10fache des Leistungsentgelts beschränkt.
Dies gilt jedoch nicht, soweit wir wegen Vorsatzes haften oder es sich um die Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten handelt.
3. Soweit in der Branche des Abnehmers das für den eingetretenen Schaden ursächliche
Risiko üblicherweise von diesem versichert wird, ist unsere Haftung selbst bei
grobem Verschulden, nicht jedoch bei Vorsatz von Organmitgliedern oder leitenden
Angestellten, ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem
Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nichtleitenden
Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
5. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht
für Sach- und Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht-
Versicherung bzw. unserer Haftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir
sind bereit, dem Bestseller bzw. Auftraggeber Einblick in die jeweilige Police zu gewähren.
IX. Softwarenutzung
1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches
Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich Ihrer Dokumentationen
zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand
überlassen.
2. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69a ff.UrhG)
vervielfältigen, überarbeiten , übersetzen oder vom Objektcode in den Quellcode
umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-
Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung
des Lieferers zu verändern.
3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der
Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen
ist nicht zulässig.
X. Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Dritter
Eine Prüfung, ob die vom Besteller beigestellten Unterlagen keine Rechte Dritter,
insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte (Geschmacksmuster, Patente,
Gebrauchsmuster, Warenzeichen) verletzen, obliegt dem Besteller. Werden
wir von Dritten wegen der Verwendung, Verwertung oder Vervielfältigung der vom
Besteller beigestellten Unterlagen und Vorlagen wegen der Verletzung von Urheberrechten
und/oder gewerblichen Schutzrechten oder wegen der Verletzung des Gesetzes
gegen den unlauteren Wettbewerb in Anspruch genommen, so hat uns der
Besteller bei der Verteidigung gegen diese Rechtsverletzungen zu unterstützen und
uns sämtlichen Schaden (einschließlich Anwalts- und Prozesskosten), der uns dadurch
entsteht, zu ersetzen.
XI. Beratung
Soweit wir für unseren Abnehmer beratend tätig werden, haften wir nur, wenn Beratung
schriftlich erfolgt. Es gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß VIII. Haftung
auf Schadenersatz wegen Verschuldens.
XII. Erfüllungsort/Gerichtsstand/anwendbares Recht
1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und
supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
– auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Karlsruhe. Wir sind jedoch
auch
berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
3. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist für beide Teile der Ort
unseres Geschäftssitzes in Karlsruhe. |